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!!Bitte beachten!!

Nennschluss ist generell 14 Tage vor den Prüfungen oder Zuchtschauen


Wichtiger Hinweis an alle Züchter:

Laut Zuchtordnung muss die gewünschte Verpaarung

4 Wochen vorher dem Zuchtwart gemeldet werden.

Dafür steht ein Formblatt zur Verfügung.

Hier der Link zum Formblatt

Ebenso gibt es ein Formblatt zur Meldung einer leergebliebenen Hündin, das ebenfalls dem Zuchtwart zugeschickt werden muss.

Formblatt

 

Beide Formblätter können jeweils ohne Unterschrift direkt an den Zuchtwart geschickt werden.

 

 


Leistungszeichen "S"  bitte an Herrn Röhrl schicken

Härtenachweise bitte an den 1. Vorsitzenden, Roland Krebs, schicken.


mehr Fotos finden sie in der Galerie